Ticket-Rückzahlung: Veranstalter-Insolvenz

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Ticket-Rückzahlung: Veranstalter-Insolvenz – Ihre Rechte und Möglichkeiten

Die Nachricht, dass ein Konzert, Festival oder eine andere Veranstaltung aufgrund der Insolvenz des Veranstalters abgesagt wurde, ist für Ticketinhaber frustrierend. Doch was passiert mit dem bereits gezahlten Ticketpreis? Welche Möglichkeiten gibt es zur Ticket-Rückzahlung? Dieser Artikel klärt Ihre Rechte und gibt Ihnen einen Überblick über das Vorgehen bei einer Veranstalter-Insolvenz.

Welche Rechte habe ich bei Veranstalter-Insolvenz?

Die wichtigste Frage lautet: Bekomme ich mein Geld zurück? Die Antwort ist leider nicht immer ein klares "Ja". Ihr Anspruch auf Ticket-Rückzahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:

  • Art des Tickets: War es ein reguläres Ticket oder ein Ticket über einen Drittanbieter (z.B. Ticket-Portal)?
  • Zahlungsmethode: Haben Sie per Kreditkarte, PayPal oder Überweisung bezahlt?
  • Insolvenzverfahren: Steht das Unternehmen bereits unter Insolvenzverwaltung oder wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet?

Im Falle einer Insolvenz des Veranstalters besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Rückzahlung des Ticketpreises. Dieser Anspruch wird im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend gemacht. Sie sind in diesem Fall eine sogenannte unbefriedigte Gläubigerin oder ein unbefriedigter Gläubiger.

Wie kann ich meine Ticket-Rückzahlung geltend machen?

Der Weg zur Ticket-Rückzahlung bei Veranstalter-Insolvenz ist oft komplex und erfordert Geduld:

1. Anmeldung zur Insolvenztabelle:

Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen Sie sich fristgerecht bei dem Insolvenzverwalter anmelden. Die Frist wird in der Regel öffentlich bekannt gemacht (z.B. im Bundesanzeiger oder auf der Webseite des Insolvenzgerichts). Hierfür benötigen Sie Ihre Ticketbestätigung sowie Nachweise über die Zahlung. Verpassen Sie diese Frist nicht – ansonsten verlieren Sie Ihren Anspruch auf Rückzahlung.

2. Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter:

Der Insolvenzverwalter prüft alle angemeldeten Forderungen. Es kann einige Zeit dauern, bis Ihre Forderung bearbeitet wird. Seien Sie geduldig und reagieren Sie auf Anfragen des Insolvenzverwalters umgehend und vollständig.

3. Auszahlung der Quote:

Die Höhe der Rückzahlung hängt von der Masse des insolventen Unternehmens ab. Es ist nicht garantiert, dass Sie den vollen Ticketpreis zurück erhalten. In vielen Fällen erhalten Gläubiger nur einen Teil ihrer Forderungen (die sogenannte Insolvenzquote). Diese Quote kann zwischen 0% und 100% liegen.

Welche Rolle spielt der Ticket-Verkauf?

Wurde das Ticket über einen Drittanbieter erworben, so kann die Situation komplexer werden. Hier empfiehlt es sich, sich direkt mit dem Drittanbieter in Verbindung zu setzen und die Situation zu schildern. Dieser kann in einigen Fällen einen Anspruch auf Rückzahlung gegenüber dem insolventen Veranstalter haben und Ihnen die Rückzahlung ermöglichen. Im Falle von Kreditkartenzahlung könnten Sie auch Ihre Bank kontaktieren, um die Möglichkeit einer Rückbuchung zu prüfen. Dies ist aber von den jeweiligen Bedingungen Ihrer Kreditkarte abhängig.

Prävention ist besser als Kuration: Tipps für den Ticketkauf

Um zukünftige Probleme zu vermeiden, sollten Sie beim Ticketkauf einige Punkte beachten:

  • Seriöse Anbieter wählen: Kaufen Sie Tickets nur bei bekannten und seriösen Anbietern.
  • Zahlungsmethoden prüfen: Überlegen Sie, welche Zahlungsmethode das geringste Risiko birgt (z.B. Kreditkarte mit Käuferschutz).
  • Versicherungen prüfen: Informieren Sie sich über die Möglichkeit einer Reise- oder Veranstaltungskündigungsschutzversicherung.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Rückzahlung von Tickets bei Veranstalter-Insolvenz ist ein komplexes Thema. Eine frühzeitige Anmeldung beim Insolvenzverwalter und die Beachtung der Fristen sind entscheidend für den Erfolg. Geduld und eine gründliche Dokumentation sind unerlässlich. Im Zweifel sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

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